Recht auf Information
Wir sind der Meinung, alle Schüler sollten darüber informiert werden:
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind
-
die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grundrichtung der Erziehung sowie die Rechte der Personensorgeberechtigten und des Kindes oder des Jugendlichen bei der Bestimmung der religiösen Erziehung zu beachten,
-
die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln sowie die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen,
-
die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern,
-
die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen.
Trans* Menschen
Sind Menschen, denen bei Geburt ein Geschlecht zugewiesen wurde, das nicht ihrer Identität entspricht.
Nicht Binäre (engl. "non-binary") Menschen
haben eine Geschlechtsidentität, die weder-noch, also weder
ganz / immer weiblich, noch ganz / immer männlich ist.
Viele Nichtbinäre verstehen sich als trans* Menschen, manche aber auch nicht.
Intergeschlechtliche Menschen
haben körperliche Geschlechtsmerkmale, die sich nicht als nur männlich oder
nur weiblich einordnen lassen. Man spricht auch von angeborenen Variationen der
körperlichen Geschlechtsmerkmale. Das betrifft zum Beispiel
- die Geschlechtsorgane,
- Hormonproduktion oder
- den Chromosomensatz
- die Figur,
- Haarverteilung oder
- Muskelmasse