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Stell dir vor: Ein Schüler macht auf der Seite 72 Rechtschreibfehler. Die Lehrerin findet alle diese Fehler, markiert sie und schreibt die richtige Schreibweise dazu. Die Lehrerin bittet den Schüler den Aufsatz noch einmal ohne Fehler abzuschreiben, damit er ohne Fehler in das Buch eingefügt wird. Der Schüler besteht darauf, dass seine Schreibweise korrekt ist.
Die Eltern mischen sich in den Streit ein.
Es eskaliert. Bis ein Richter eine Urteil fällt:
Die Lehrerin legt Einspruch gegen das Urteil ein. Egal was sie versucht, das ursprüngliche Urteil wird immer wieder bestätigt. Nicht zuletzt weil man die Einsprüche der Lehrerin auf ihre psychische Störung zurück führt. Nachdem die Lehrerin 3 Jahre lang darunter gelitten hat, dass man ihr nicht zutraut, einen Text zu lesen und die Rechtschreibung zu beurteilen, kommt endlich ein neuer Beschluss: Um den Leidensdruck der Lehrerin zu mindern, soll der Schüler den Text einmal so aufschreiben, wie es die Lehrerin gern hätte. Die Rechtschreibung des Schülers wird weiterhin als richtig betrachtet. Die angefertigte Korrektur, wird als ein fehlerhafter Text betrachtet, der nur geduldet wird um den Leidensdruck der Lehrerin zu mindern. |
Erklärung des TextesSo wie mit der Lehrerin umgegangen wird, wird auch mit Trans* Personen umgegangen: Bei der Geburt einer Person trägt die Standesbeamte ein falsches Geschlecht in die Geburtsurkunde eingetragen. Wenn die Person deren Geschlecht falsch eingetragen wurde,
darauf hinweist, dass die Standesbeamte einen Fehler gemacht hat, gilt:
Die Person widerspricht dem eingetragenen Geschlecht beständig immer wieder. Aber Egal was sie versucht, das eingetragene Geschlecht wird immer wieder bestätig. Nicht zuletzt weil man die Einsprüche der Person immer wieder auf die psychische Störung zurück geführt. Nachdem die Person 3 Jahre lang darunter leidet dass man ihr nicht glaubt, und dass man ihr nicht zutraut, ihr eigenes Geschlecht zu kennen, und nach dem sie alle Regeln eingehalten hat, die laut TSG erforderlich sind, kommt es zu einem Gerichtsurteil. Auf Grund dieses Urteils wird der Eintrag in der Geburtsurkunde korrigiert. Um den Leidensdruck der Person zu mindern, soll die Standesbeamte den Eintrag so ändern wie es die Person gern hätte. Der ursprüngliche Eintrag wird weiterhin als biologisch gegeben und richtig betrachtet. Die Korrektur der Geburtsurkunde wird weiterhin als fehlerhaft betrachtet und nur geduldet um den Leidensdruck der Person zu mindern. |