Selbsthilfegruppe
"Störungen" der geschlechtlichen Entwicklung
Eine Selbsthilfegruppe der Vereinigung von Menschen mit Variante der Geschlechtsentwicklung e.V.

Web Logbuch (Blog)

9 Einträge

11. 10. 2024  

Recht auf Information

05. 06. 2024  

Tagung „Inter* und Trans* in Seelsorge, Beratung und Bildung“

12. 04. 2024  

Selbstbestimmungsgesetz

05. 11. 2022  

Ein Gleichnis. - Trans sein ist wie...

Stell dir vor:
Eine Klasse möchte Aufsätze schreiben und diese in einem Buch veröffentlichen. Jeder Schüler soll einen Aufsatz schreiben der eine DIN A4 Seite Lang ist.

Ein Schüler macht auf der Seite 72 Rechtschreibfehler. Die Lehrerin findet alle diese Fehler, markiert sie und schreibt die richtige Schreibweise dazu. Die Lehrerin bittet den Schüler den Aufsatz noch einmal ohne Fehler abzuschreiben, damit er ohne Fehler in das Buch eingefügt wird.

Der Schüler besteht darauf, dass seine Schreibweise korrekt ist. Die Eltern mischen sich in den Streit ein. Es eskaliert. Bis ein Richter eine Urteil fällt:
Die Schreibweise des Schülers wird als biologisch gegeben durch die Eigenschaften des Schülers betrachtet. Dass die Lehrerin diese als Fehler betrachtet, liege an einer psychischen Störung der Lehrerin. (Und nicht an der falschen Rechtschreibung.)

Die Lehrerin legt Einspruch gegen das Urteil ein. Egal was sie versucht, das ursprüngliche Urteil wird immer wieder bestätigt. Nicht zuletzt weil man die Einsprüche der Lehrerin auf ihre psychische Störung zurück führt.

Nachdem die Lehrerin 3 Jahre lang darunter gelitten hat, dass man ihr nicht zutraut, einen Text zu lesen und die Rechtschreibung zu beurteilen, kommt endlich ein neuer Beschluss: Um den Leidensdruck der Lehrerin zu mindern, soll der Schüler den Text einmal so aufschreiben, wie es die Lehrerin gern hätte. Die Rechtschreibung des Schülers wird weiterhin als richtig betrachtet. Die angefertigte Korrektur, wird als ein fehlerhafter Text betrachtet, der nur geduldet wird um den Leidensdruck der Lehrerin zu mindern.


Erklärung des Textes

So wie mit der Lehrerin umgegangen wird, wird auch mit Trans* Personen umgegangen:

Bei der Geburt einer Person trägt die Standesbeamte ein falsches Geschlecht in die Geburtsurkunde eingetragen.

Wenn die Person deren Geschlecht falsch eingetragen wurde, darauf hinweist, dass die Standesbeamte einen Fehler gemacht hat, gilt:
Das von der Standesbeamten eingetragene Geschlecht wird als biologisch gegeben durch die Eigenschaften der Person betrachtet. Dass die Person dies als Fehler betrachtet, liege an einer psychischen Störung der Person. (und nicht an einem falschen Eintrag)

Die Person widerspricht dem eingetragenen Geschlecht beständig immer wieder. Aber Egal was sie versucht, das eingetragene Geschlecht wird immer wieder bestätig. Nicht zuletzt weil man die Einsprüche der Person immer wieder auf die psychische Störung zurück geführt.

Nachdem die Person 3 Jahre lang darunter leidet dass man ihr nicht glaubt, und dass man ihr nicht zutraut, ihr eigenes Geschlecht zu kennen, und nach dem sie alle Regeln eingehalten hat, die laut TSG erforderlich sind, kommt es zu einem Gerichtsurteil. Auf Grund dieses Urteils wird der Eintrag in der Geburtsurkunde korrigiert. Um den Leidensdruck der Person zu mindern, soll die Standesbeamte den Eintrag so ändern wie es die Person gern hätte. Der ursprüngliche Eintrag wird weiterhin als biologisch gegeben und richtig betrachtet. Die Korrektur der Geburtsurkunde wird weiterhin als fehlerhaft betrachtet und nur geduldet um den Leidensdruck der Person zu mindern.

01. 07. 2022  

Die Bundesregierung hat am 30.6. die Eckpunkte des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes vorgestellt.

09. 06. 2022  

CSD Cloppenburg

20. 03. 2022  

Ich bin der ich bin

08. 03. 2022  

Weltfrauentag

01. 03. 2022  

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