Selbsthilfegruppe
"Störungen" der geschlechtlichen Entwicklung
Eine Selbsthilfegruppe der Vereinigung von Menschen mit Variante der Geschlechtsentwicklung e.V.

Web Logbuch (Blog)

7 Einträge

12. 04. 2024  

Selbstbestimmungsgesetz

05. 11. 2022  

Ein Gleichnis. - Trans sein ist wie...

01. 07. 2022  

Die Bundesregierung hat am 30.6. die Eckpunkte des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes vorgestellt.

Youtube: Vorstellung des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz

  • Das neue Selbsbestimmungsgesetz ist noch nicht da, hier wurde nur eine ungefähre Richtung vorgegeben, wie es voraussichtlich werden wird.
  • Gewöhnlich dauert es 9 Monate bis das Gesetzt verabschiedet wird nachdem ein Gesetztentwurf der Bundesregierung fertig ist. Dieser Gesetzentwurf ist noch nicht fertig.
  • Es wurde gesagt, dass die Regierung versucht, noch dieses Jahr den Gesetzentwurf fertig zu stellen. D.h. wir können damit rechnen, dass das Gesetz Ende 2023 verabschiedet wird. Solange gilt noch das gegen das Grundgesetz verstoßende Transsexuellengesetz.

  • Das Selbstbestimmungsgesetz regelt nur die Möglichkeiten der Personenstandsänderung.
  • Es gibt nur folgende Voraussetzungen.
    • Bei Kindern unter 14 Jahren können die Eltern den Antrag stellen,
    • Kinder ab 14 können den Antrag selber stellen benötigen aber die Zustimmung der Eltern.
    • Erwachsene (ab 18) können den Antrag selber stellen und brauchen von niemandem eine Zustimmung.
  • Zusammen mit dem Geschlechtseintrag kann man auch den / die Vornamen ändern lassen.
  • Man benötigt keine Nachweise, keine Atteste, keine Gutachten.
  • Es gibt keine Vorschriften für Aussehen oder Kleidung. Beispiel: Ein Mensch  mit Vollbart kann "weiblich" als Geschlechtseintrag angeben und eine Person  mit sehr feminin wirkendem Körperbau kann auch dann "männlich" eintragen lassen wenn sie beabsichtigt für den Rest ihres Lebens nur noch Damenkleider zu tragen.
  • Das Gesetzt gilt für ALLE.   Es gibt keine Sonderregeln für trans- oder intergeschlechtliche Menschen.
  • Es gibt folgende Wirkungen
    • Niemand darf ohne einwilligung der Betroffenen Person den alten Namen ("Deadname") benutzen. Zuwiederhandlungen werden mit Geldstrafen belegt, die Höhe der Strafe ist noch nicht definiert worden.
    • Die Änderung gilt für mindestens 1 Jahr, danach kann man erneut eine Änderung beantragen.
    • Man benötigt
      • einen neuen Personalausweis
      • einen neuen Führerschein
      • eine neue Sozialversicherungsnummer
      • neue Visitenkarten
      • neue Klingelschilder
      • neue Kreditkarten
    • alle Versicherungspolicen müssen geändert werden.
    • alle Zeugnisse müssen geändert werden.
    • alle anderen Urkunden und Unterlagen auf denen der alte Vorname steht, müssen geändert werden.
    • Die Aussteller der Urkunden und Dokumente verlangen in der Regel eine Gebühr dafür.
    • Man muss mit Kosten zwischen 200,oo und 300,oo € rechnen
  • Es gibt keine besonderen Rechte für Menschen mit geändertem Personenstand.
  • Es gibt keine besonderen Rechte für transgeschlechtliche Menschen.
  • Es gibt keine besonderen Rechte für intergeschlechtliche Menschen.
  • Vor dem Gesetz sind alle Menschen unabhängig vom Geschlecht gleich zu behandeln.
    Man hat also rein rechtlich keinerlei Vorteile durch die Personenstandsänderung.
  • Die Personenstandsänderung hat für sich betrachtet, keine Auswirkung auf das Verhalten der Mitmenschen.
  • Es hat ausdrücklich GAR NICHTS zu tun mit
    • geschlechtsangleichenden Maßnahmen. (GaOP, HET, Haarentfernung)
    • Kostenübernahmen,
    • Krankenkassen,
    • Aussehen,
  • Seit 40 Jahren ist es nicht zulässig, für die Zustimmung zu Geschlechtsangleichenden Maßnahmen zu verlangen, dass bereits eine Personenstandsänderung vorgenommen oder beantragt worden ist. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Vor 40 Jahren musste man zuerst alle Geschlechtsangleichenden Maßnahmen vollständig abgeschlossen haben, bevor man die Personenstandsänderung durchführen konnte. Also bleiben alle Voraussetzungen für Geschlechtsangleichene Maßnahmen von der Gesetzesänderung unberührt und gelten weiterhin genau so wie vorher.
  • Dass die Voraussetzungen für die Geschlechtsangleichenden Maßnahmen genau so Menschenrechtsverletzend sind wie das Transsexuellengesetz, ist ein Problem das natürlich auch bald abgeschafft werden muss. Dafür muss der Medizinische Dienst verklagt werden. Er muss gezwungen werden die Begutachtungsrichtline an ICD-11 anzupassen. Aber das ist ein anderes Thema das wir erst in Angriff nehmen, sollten wenn das Selbsbestimmungsgesetz verabschiedet ist. Sonst überfordert es diejenigen Politiker, die die beiden Themen nicht auseinander zu halten wissen.

In dem oben verlinkten Mitschnitt der Vorstellung des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz wird klar, dass Journalisten sehr falsche Vorstellungen haben.

Sie behaupten, dass Menschen, die das neue Gesetz in Anspruch nehmen wollen, sich dafür rechtfertigen müssen und nachweisen müssen, dass sie keine Straftäter sind. Sie behaupten, dass es durch das Gesetz mehr Straftäter geben würde und dass es für Menschen mit einem geänderten Personenstandseintrag einfacher wäre Straftaten zu begehen. Sie zeigen damit dass sie transgeschlechtliche Menschen mit Straftätern gleichsetzen.

Es wird immer wieder diskutiert, dass angeblich Trans* Menschen Frauen belästigen würden... Menschen, die beabsichtigen, andere Menschen sexuell zu belästigen, schären sich ein Dreck um Gesetze. Sexuelle Belästigung geht, ohne einen Gedanken an ein Gesetz zu verschwenden. Solche Menschen können dies völlig unabhängig von ihrem Geschlechtseitrag, und dürfen dies nicht - auch unabhängig von ihrem Geschlechtseintrag. Es ist also völlig Abwegig zu denken, das neue Gesetz ermögliche neue Straftaten. Die Straftaten werden durch das Gesetz weder ermöglicht, verhindert noch legalisiert.

Simone Möller, 01.07.2022

09. 06. 2022  

CSD Cloppenburg

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08. 03. 2022  

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